Online-Konsultation zum Entwurf des Bürgerportalsgesetzes

Online-Konsultation zum Entwurf des Bürgerportalsgesetzes

Im November und Dezember 2008 führte Zebralog im Auftrag des Bundesministeriums des Innern eine Online-Konsultation zum Entwurf (Referentenentwurf) des Bürgerportalgesetzes durch. Die Internetseite wurde von 11.000 Personen besucht,  mehr als 1.000 Personen hinterließen dabei ihre Meinung zum Gesetzesvorhaben. Hierfür standen zwei Wege zur Verfügung: Zum einen konnten Anmerkungen zu den einzelnen Absätzen des Gesetzentwurfes abgeben werden, was vor allem von Fachleuten genutzt wurde. Alle Eingaben dieser Art wurden juristisch geprüft - einige davon haben Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.

Zum anderen wurde den Besucher*innen eine Kombination von Präsentation und Online-Fragebogen angeboten, mit Hilfe dessen man sich auf übersichtliche Weise über das Gesetzesvorhaben informieren und gleichzeitig Kommentare und Fragen abgeben konnte. Die häufigsten Fragen wurden zeitnah im FAQ-Bereich beantwortet. Auf diese Weise konnte auf Informationsbedarf in der Öffentlichkeit reagiert werden.

Auswertung
Die Auswertung des Dialogs erfolgte noch während die Beiträge im Bereich mitmachen eingegeben wurden. Die häufigsten Fragen wurden im Bereich "Informieren" im wöchentlichen Abstand in gebündelter Form beantwortet. Eine individuelle Rückmeldung zu einzelnen Beiträgen ist aus Aufwandsgründen leider nicht möglich.

Auswertungsbericht
Nach Abschluss der Beteiligung (20.11.-12.12.2008) wurde ein Auswertungsbericht erstellt, der auf der Seite zum Herunterladen angeboten wurde. Die Online-Konsultation fand parallel zur Beteiligung der Verbände statt. Die Ergebnisse fanden Eingang in die Fassung des Entwurfs des Bürgerportalgesetzes, die vom Bundeskabinett am 04.02.09 beschlossen wurde.
Etwa 68 Kommentare mit direktem inhaltlichem Bezug zu den jeweiligen Paragraphen des Gesetzentwurfes sowie weitere Fragen und Anregungen aus den einzelnen Themenbereichen wurden juristisch geprüft und führten zu folgenden Änderungen im Gesetzentwurf:

1. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichten durch die Nutzer*innen ist auch bei De-Mail möglich und wird durch eine zusätzlich aufgenommene Regelung weiter erleichtert: Die zur Ende-zur-Ende-Verschlüsselung notwendigen Informationen (Schlüssel, etc.) muss der Dienstanbieter auf (ausdrückliches) Verlangen des Nutzers im Verzeichnisdienst (vgl. § 7 BPG) veröffentlichen, diesbezüglich wurde aufgrund der Online-Konsultation § 7 Absatz 1 Satz 1 BPG geändert, indem die Wörter "für die Verschlüsselung von Nachrichten an die Nutzer*innen notwendige Informationen" eingefügt wurden.

2. Regelungen zur Sperrung des De-Mail-Kontos
Aufgrund der Online-Konsultation wurden die Regelungen zur Sperrung eines De-Mail-Kontos geändert. Es wird eine neue Art der Sperrung eine Art Lese- Zugriff eingeführt: Nach dem neu eingefügten § 10 Absatz 1 Satz 3 BPG muss der Bürgerportaldienstanbieter eine Sperrung anbieten, bei der der Abruf von Nachrichten durch die Nutzer*innen möglich bleibt. Diese Regelung ist notwendig, um z. B. zu gewährleisten, dass die Nutzer*innen auch dann Zugang zu einer in seinem Postfach abgelegten Nachricht erhalten, wenn das De-Mail-Konto durch die Dienstanbieter*in etwa wegen Zahlungsverzugs gesperrt ist.

3. Anpassung der Regelung zum Verzeichnisdienst aus Datenschutzgründen
§ 7 BPG wurde ein weiteres Mal angepasst. Die Bürgerportal-Dienstanbieter*in darf nunmehr nur auf "ausdrückliches" (in § 7 Absatz 1 Satz 1 BPG neu eingefügt) Verlangen der Nutzer*innen Daten veröffentlichen. Außerdem darf sie nach - dem ebenfalls neu eingefügten - § 7 Absatz 1 Satz 2 BPG die Nutzer*innen nicht faktisch zur Veröffentlichung der Daten im Verzeichnisdienst zwingen, indem sie davon etwa die Eröffnung eines De-Mail-Kontos abhängig macht.

Etwa 40 der Kommentare bezogen sich auf Themen oder Regelungsgegenstände, die im Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt bereits berücksichtigt waren oder geprüft wurden (z.B. Freiwilligkeit der Dienste, explizite Datenschutzzertifizierung, dezentraler Aufbau und Datenhaltung). In sechs Fällen bezogen sich die Kommentare auf Bereiche, die nicht Regelungsgegenstand des Gesetzes sind oder beanstandeten den juristischen Sprachgebrauch im Allgemeinen. Die übrigen, knapp 30 Kommentare wurden ebenfalls geprüft, führten jedoch nicht zu einer Änderung im Entwurf, da sie nicht mit den Zielen des Gesetzentwurfes übereinstimmten oder diesen widersprachen.

Projektteam und Mitwirkende

Kunden / Auftraggeber:
Bundesministerium des Innern

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